Unsere Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige nach dem SGB XI, bietet 12 behindertengerechte Wohnungen im „Haus Mühlenhof“ an. In unserer Einrichtung bringen wir „Jung und Alt“ zusammen.
Die Hilfe kann sehr unterschiedlich aussehen: Sie können zum Beispiel Hilfe und Beratung beim Arztbesuch erhalten. Auch beim Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen können Sie nach Wunsch Unterstützung bekommen.
Sie ziehen in eine Wohnung, die von uns als „Wohnheim-Träger“, 24 Std. betreut wird. Der Vorteil ist, dass die Wohnungen (25 m²) barrierefrei sind: große Badezimmer (ca. 6m²), breite Türen und Fahrstuhl.
Wenn Sie Hilfe brauchen ist immer jemand vom Pflegepersonal vor Ort: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Einzugsbedingungen
Unser Angebot richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, auch bei der Pflegegradberatung können Sie auf uns zählen! Ebenfalls unterstützen wir für Sie beim Antragsverfahren bei der Pflegekasse.
Für jeden das passende Zuhause
Für Pflegebedürftige, die aufgrund des Pflegebedarfs nicht mehr alleine zu Hause leben können, bieten wir eine kostengünstige Alternative zum Pflegeheim.
So können sie so weit wie möglich ein Leben inmitten der Gesellschaft führen. Bei uns bekommen sie individuelle Unterstützung, Anleitung und Beratung in allen Lebensbereichen. Jeder hat sein eigenes Zimmer. Eine schöne, eigene kleine Küche, Gemeinschaftsräume und einen tollen Garten. Selbstverständlich ist unser Haus rollstuhlgerecht.
Ausstattung
Unser Haus besteht aus 12 Wohneinheiten für eine Person, die jeweils mit eigener Küche und einem behindertengerechten Bad ausgestattet sind. Außerdem ist ein Fahrstuhl vorhanden. Im Gemeinschaftsraum werden die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen, gespielt, gebastelt oder Sitzgymnastik durchgeführt. Das Pflegebad ermöglicht unserem Personal die bessere Hilfeleistung bei der täglichen Körperpflege. Im Garten, der vor fremden Einblicken geschützt ist, können sich unsere Bewohner zum Grillen, Relaxen oder Sonnen treffen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegerischen Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Besteht ein höherer Bedarf an Pflege, so kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Amt für Soziales gestellt werden. Wer Anspruch auf Grundsicherung hat, kann die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beim Sozialhilfeträger (SGB XII) geltend machen. Bei Eigentum müssen diese Kosten in Eigenleistung beglichen werden. Wenn Sie Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.