Wir sind ein ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst aus Übach-Palenberg. Zu unserem Pflege- und Betreuungsdienst gehören Pflegefachkräfte (exam. Altenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegerin), Pflegehilfs- und Betreuungskräfte, Auszubildende in der Altenpflege, Auszubildende zur/m exam. Altenpfleger/-in /Pflegefachfrau/-mann.
Der ambulante Pflegedienst Viacurantis versorgt kranke und pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an jüngere wie ältere, an körperlich oder geistig erkrankte Menschen. Dazu gehören auch Menschen mit demenzieller Veränderung. Sie erhalten genau die Unterstützung, die Sie benötigen, um trotz ihres Hilfebedarfs gut versorgt zu Hause leben zu können. Selbstverständlich erbringen unsere qualifizierten Mitarbeiter alle Leistungen nach modernsten Qualitätsstandards. Wichtig ist uns zudem eine zugewandte und individuelle sowie eine ressourcenorientierte Pflege.Unser ambulanter Pflegedienst kann sowohl langfristig genutzt werden als auch für einen kurzen Zeitraum, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Zu unserem Einsatzgebiet gehört Übach-Palenberg / Geilenkirchen / Baesweiler / Herzogenrath

Pflegeleitbild
- Der Patient bzw. Pflegebedürftige steht im Mittelpunkt unseres Pflegedienstes und ist von einem ganzheitlichen Pflegeverständnis geprägt.
- Wir versuchen den Menschen in seiner Ganzheit zu erfassen, mit seiner Vergangenheit, Gegenwart und möglichen Zukunft.
- Wir respektieren jeden Menschen, unabhängig von Stand, Herkunft und Religion.
- Wir verstehen Pflege zum einen als gesellschaftlichen Auftrag im Dienste der Gemeinschaft, zum anderen entsprechend dem individuellen Bedürfnis des Pflegebedürftigen mit seinen Gebrechen und Einschränkungen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
- Durch eine patientenorientierte Pflege gewährleisten wir die Pflegekontinuität und schaffen dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft, Patient und Angehörigen.
- Wir ermöglichen unseren Patienten größtmögliche Wahlmöglichkeit in der Gestaltung des Tagesablaufes und stellen unseren Dienstplan auf die individuellen Wünsche soweit wie möglich ein.
- Wir bemühen uns um Pünktlichkeit, sowie um eine freundliche Atmosphäre.
- Die neuen Erkenntnisse der Pflege, Medizin und anderer Wissenschaften beziehen wir in unsere Arbeit ein.
- Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Aufgabengebiete unserer Arbeit, mit dem Ziel die Gesundheit und Lebensqualität von Menschen zu fördern.
- Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und durch den Einsatz von qualifizierten Pflegekräften sichern wir eine hohe Pflegequalität.
- Wir ermöglichen den Patienten in Sterben in Würde in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung und begleiten den Patienten und deren Angehörige im Sterbeprozess.
Wir versorgen pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung- also zu Hause oder in unserer Anbieterverantworteten Wohngemeinschaft. Ziel ist es, ihnen ein möglichst Selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Versorgt werden z.B.:
- Senioren ab Pflegegrad 2
- Menschen mit Behinderung (z.B.: körperlich, psychisch oder geistig)
- Menschen nach Krankenhausaufhalt oder OP (z.B.: Wundversorgung oder Insulingabe s.c., Portversorgung)
- Menschen mit chronischen Erkrankungen (z.B.: Diabetes, MS, Demenz)
- Sterbende Menschen in häuslicher Umgebung in Zusammenarbeit mit ambulanten Hospiz- oder Palliativdiensten
- Grundpflege (Körperpflege)
- Behandlungspflege (Medikamentengabe, Insulingabe, Wundversorgung usw.)
- Hauswirtschaftliche Hilfe (Reinigen der Wohnung)
- stundenweise Betreuung (z.B.: bei Demenz
- Stellung von Kräften vor Ort (Umgangssprachlich 24-Std.-Kräfte)
Pflegesachleistungen werden über die Pflegeversicherung direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet- das heißt:: nicht die pflegebedürftige Person, sondern der Pflegedienst stellt die Rechnung direkt an die Pflegekasse.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, hierzu gehören u.a.:
- Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Ausscheidung
- usw.
Voraussetzung für die Abrechnung:
- es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen
- Der Pflegedienst muss von der Pflegekasse zugelassen sein
- Es muss zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen ein Pflegevertrag bestehen
- Der Pflegedienst dokumentiert die erbrachten Leistungen in einem Leistungsnachweis
- Am Monatsende erstellt er für die Pflegekasse anhand der unterschrieben Leistungsnachweise durch den Pflegebedürftigen auf Basis der vereinbarten Leistungen (Leistungskomplex-Kataloges)
- Diese Abrechnung geht an die Pflegekasse
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höchstgrenze des jeweiligen Pflegegrades
Unser Team





